1. Der Dienstleister verpflichtet sich, für die Auftraggeber eine freie Trauzeremonie durchzuführen. Die Trauzeremonie wird durch den Dienstleister vorbereitet, ausgearbeitet und durchgeführt.
Tag & Uhrzeit der Trauung:……………………………………………………………………………………………… Trauort……………………………………………………………………………………………………………………….
Der Dienstleister verpflichtet sich, ab der vereinbarten Uhrzeit für bis zu 90 Minuten zur Verfügung zu stehen.
2. Den Vertragspartnern ist bewusst, dass eine freie Hochzeitszeremonie lediglich eine persönliche Zeremonie ist. Die Auftraggeber sind hierdurch weder vor dem Gesetz noch vor der Kirche verheiratet.
3. Die Auftraggeber unterstützen den Dienstleister, indem sie gemeinsam die Vorstellungen und Wünsche für ihre Trauung erarbeiten und festlegen.
4. Vergütung
4.1. Die Auftraggeber verpflichten sich zur Zahlung der Vergütungen. Diese liegt pauschal bei 890,-€
Fahrtkosten: Die ersten 20 km sind frei, danach wird jeder Kilometer mit 0,50 €/km vergütet. Ausgangspunkt ist jeweils: Hostedder Str. 126, 44329 Dortmund. Bei Entfernungen von mehr als 200 km (einfache Fahrt) wird eine Zusatzvereinbarung getroffen.
4.2. Mit der verbindlichen Terminbuchung wird eine Anzahlung in Höhe von 320,-€ fällig. Mit Zahlungseingang gilt der Dienstleistungsvertrag als geschlossen. Die zu Gunsten des Dienstleisters entstehende Vergütung ist gegen Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen fällig.
5. Vertragskündigung bzw. Vertragsrücktritt
5.1. Bei Vertragskündigung bzw. Vertragsrücktritt durch die Auftraggeber
5.1.1. Bis 12 Wochen vor dem vereinbarten Termin für die Trauzeremonie werden die bereits geleisteten Zahlungen bzw. gestellten und noch offenen Rechnungsbeträge als Bearbeitungsgebühr vom Dienstleister einbehalten bzw. als Bearbeitungsgebühr sofort fällig. Darüber hinauswerden die km-Kosten für bereits angefallene Fahrten sofort fällig.
5.1.2. Danach, d.h. bei einer Vertragskündigung bzw. Vertragsrücktritt mit weniger als 180 Tagen vor dem vereinbarten Termin der Trauzeremonie, werden insgesamt 75 % des Bruttogesamtwertes von Punkt 2. dieses Vertrags berechnet; dieser Betrag (abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung und Abschlagszahlung) wird mit der Kündigung bzw. dem Rücktritt unverzüglich fällig.
6. Der Dienstleister haftet nicht für Ausfall oder Schäden, die auf höherer Gewalt oder sonstigen Umständen beruhen, die vom Dienstleister nicht zu vertreten sind.
7. Die Auftraggeber haften umfassend für einander, sodass gegebenenfalls die Zahlung des Gesamtbetrags des Auftrags von nur einer Partei der Auftraggeber zu erbringen bzw. zu übernehmen ist.
8. Alle durch die Auftraggeber überlassenen Daten werden vertraulich behandelt und nur gegenüber Dritten sofern notwendig zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages offen gelegt und weitergeleitet.
9. Sollte eine dieser Klauseln unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Vereinbarungen aufrechterhalten, sofern hierdurch der Vertrag nicht seinem Wesen nach erheblich abgeändert wird.
10. Die Kosten bzw. Honorare von anderen bzw. weiteren Dienstleistern fallen unabhängig an und sind unabhängig an diese zu bezahlen. (z.B. Honorar für Live-Musiker, Dolmetscher, Raummiete, Dekoration, Programmheft, etc.)
11. Gerichtsstand ist Dortmund. Es gilt deutsches Recht.